Für ein demokratisches Europa


Die JEF tritt für ein demokratisches Europa ein. Wir fordern eine Demokratisierung der EU, sowohl auf der Ebene der Gründungsverträge als auch auf der Ebene des “europäischen Gesetzesrechts”.

 

Die Gründungsverträge stellen schon heute faktisch eine Art Verfassung der EU dar. Sie sind aber sehr kompliziert gefasst und für den Bürger weitgehend unverständlich. Zudem sind sie ohne größere Mitwirkung der Bürger und der nationalstaatlichen Parlamente beschlossen worden. Gestalterischen Einfluss haben die Bürger deshalb weder auf mitgliedstaatlicher, noch auf EU-Ebene, da das Europäische Parlament (EP) bei Vertragsänderungen fast keinen Einfluss hat.

 

Die JEF fordert daher einen demokratischen Verfassungsgebungsprozess in der EU und den Übergang von den traditionellen Regierungskonferenzen zu einem europäischen Konvent. Ein aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, der Kommission, des EP und der Parlamente der Mitgliedstaaten zusammengesetzter Konvent soll eine Europäische Verfassung ausarbeiten und damit den Übergang von der Vertrags- zur Verfassungslogik markieren.

 

In einer wirklich demokratischen EU muss das Europäische Parlament eine stärkere Stellung haben. Noch immer werden die maßgeblichen Entscheidungen von Vertretern der mitgliedstaatlichen Regierungen im Rat der EU oder im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs getroffen. Zwar hat das Europäische Parlament nach und nach Entscheidungskompetenzen hinzugewonnen, seine Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte sind aber nach wie vor zu gering. Das EP hat in wichtigen Bereichen, wie z.B. der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Innen- und Justizpolitik nur beschränkten Einfluss.

 

Die JEF fordert daher eine umfassende Reform der EU-Institutionen: Wir brauchen ein echtes Zweikammer-Parlament mit einer starken ersten Kammer aus direkt gewählten Abgeordneten und einer zweiten Kammer mit Vertretern der Mitgliedstaaten (und eventuell auch Regionen). Dieses Modell ist bereits in der Aufgabenteilung zwischen EP und Europäischem Rat angelegt und sollte konsequent weiterentwickelt werden. Beide Kammern entscheiden jeweils mit Mehrheit, in besonderen Fällen mit qualifizierter Mehrheit. Das neue Europäische Parlament wählt dann eine Europäische Regierung, hervorgehend aus der heutigen Kommission.

 

Europa braucht eine Verfassung

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