Föderalismus steckt bereits in unserem Namen. Diese Form des gesellschaftlichen und staatlichen Aufbaus ist unsere Grundidee für die Verfassung eines vereinten Europa.
Im Folgenden findet Ihr dazu einige ausführliche Informationen und die theoretischen Grundlagen zum Föderalismus-Begriff.
Wenn Dich das Thema stärker interessiert, haben wir noch weitere Texte aus einem früheren treffpunkt.europa hinterlegt.
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Föderalismus
Martin Wählisch
In Kanada tut man es, in Mexiko, Australien, Indien, Malaysia, der Schweiz und Deutschland tut man es auch, nur in Großbritannien und Frankreich will man lieber nichts davon hören ...
Die Rede ist vom Bundesstaat, der wohl gängigsten Staatsform föderalistischen Prinzips. Föderalismus, vom lateinischen Wort foedus – was soviel wie Treubund oder Bündnis heißt – abgeleitet, ist ein Organisationsprinzip, bei dem in seiner Ausformung als Strukturmodell einer staatlichen Ordnung, die politische Macht zwischen einer zentralen Autorität und kleineren, regional autonomen Einheiten aufgeteilt ist. Die kleinste politische Territorialgemeinschaft ist die Gemeinde, diese wiederum ist Teil der Region, die ihrerseits Teil des Zentralstaates ist. Diese durch die Geographie vorgegebene Verant-wortungspyramide ordnet das politische Leben. Föderale Demokratie heißt, dass es eine gestaffelte Raumordnung der kommunalen, der regionalen und der nationalen Solidarität gibt und dass auf jeder dieser Ebenen Bürger (Territorialbürger) Prioritäten setzen, Konflikte schlichten und verbindliche Entscheidungen treffen.
Die Ursprünge des Föderalismus liegen im Altertum (griechische Stadtstaaten), im Mittelalter und in der frühen Neuzeit (Hanse). Bekannte Beispiele von Föderationen in der Antike sind zum Beispiel der Delische Bund oder der Achaiische Bund. In der Schweiz, die historisch als das Musterbeispiel einer gelungenen Konföderation und später eines Bundesstaates gilt, begann der Prozeß der Vereinigung 1290 mit Verträgen zwischen drei Kantonen zum Ewigen Bund. Die Zahl der in die Verträge aufgenommenen Kantone nahm allmählich zu und die Konföderation dauerte, mit einer kurzzeitigen Unterbrechung als Einheitsstaat unter französischem Einfluß, bis 1848. Seitdem ist die Schweiz ein Bundesstaat. Deutschland war trotz des Übergewichts Preußens nach 1871 sowohl während des Kaiserreiches als auch während der Weimarer Republik der Form nach ein Bundesstaat. Nach Experimenten mit einer Konföderation gaben sich die Vereinigten Staaten 1787 eine bundesstaatliche Verfassung, die für viele Länder ein Vorbild wurde.
Föderalismus bedeutet also – in der bislang skizzierten Form – Bundesstaatlichkeit, d.h. die Zusammenfasssung mehrerer (Glied-)Staaten zu einem Bundesstaat (Bund). In diesem ist der Gesamtstaat nur für die Dinge zuständig, die im Interesse des Volkes einheitlich geordnet werden müssen, die übrigen Angelegenheiten regeln die Gliedstaaten (= Subsidiarität). Realpolitisch sind das zum Beispiel die Hoheitsrechte in der Bildungspolitik, die bei den einzelnen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland liegen. In sicherheitspolitisch relevanten Fragen wird aber zum Beispiel zentral auf der Bundesebene entschieden, da dies Angelegenheiten sind, die den Gesamtstaat betreffen. Die Gliedstaaten müssen also über eigene Herrschaftsbereiche verfügen, in denen sie über eigenverantwortliche Entscheidungskompetenzen verfügen. Um die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen, müssen die Gliedstaaten ebenfalls eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit besitzen.
Bei der Differenzierung des Begriffs Föderalismus im weiten Sinne geht man vom gesellschaftlichen, integralen oder umfassenden Föderalismus aus, der dem Strukturmodell überall dort zugrunde liegt, wo gesellschaftliche Gruppen auf der Grundlage von Selbständigkeit, Eigenverantwortung und gegenseitiger Hilfe sowie unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zusammenwirken. Auf der anderen Seite trägt der Föderalismusbegriff im engeren Sinne, wenn von einem staatsrechtlichem Föderalismus die Rede ist, der die Organisationsform des Staats beschreibt, wobei in seiner wichtigsten Ausprägung der Bundesstaat als Staatsform gilt. Darüber hinaus werden völkerrechtliche Staatsbindungen, wie die von internationalen Organisationen, z.B. UNO, EU oder Europarat, unter dem Begriff des überstaatlichen Föderalismus gefaßt.
Folgende Modelle föderalistischer Systeme lassen sich unterscheiden:
a) Dualer Föderalismus ... Die Zuständigkeitsbereiche von Bund und Ländern werden strikt getrennt; jede Ebene unterhält ihren eigenen Verwaltungsapparat (z.B. Staatsaufbau der USA).
b) Exekutivföderalismus ... Je mehr nationale und übernationale (z.B. europäische) Aufgaben vom Bund und den Gliedern gemeinsam zu regeln sind, desto stärker ist die Zusammenarbeit der Exekutiven von Bund und Gliedern. So werden zum Beispiel in Deutschland die Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte der Länder bei Entscheidungen der europäischen Politik durch den Bundesrat wahrgenommen.
c) Kooperativer Föderalismus ... Zusammenarbeit von Bund und Gliedern in bestimmten, von einer Verfassung vorgesehenen Bereichen sowie die Verwaltung bestimmter Bundesangelegenheiten durch die Glieder. Eine weitere Vereinheitlichung der föderalen Ordnung wird dann erreicht, wenn in entscheidenden Politikfeldern Bundes- und Länderexekutiven gemeinsam entscheiden und die Finanzierung und die Durchführung staatlicher Aufgaben meist nur noch durch eine Bund-Länder-Kooperation möglich ist (Politikverflechtung). Je weiter sich die Grundstruktur einer föderalen Ordnung von einem Trennsystem der Aufgaben und ihrer Finanzierung zwischen Bund und Ländern wegbewegt, desto mehr reduziert sich die Vielfalt im Föderalismus.
d) Wettbewerbsföderalismus ... Der Wettbe-werbsföderalismus beruht auf einer größeren Eigenständigkeit der Länder und wurde als Gegenmodell zu einer Vereinheitlichung und stetigen Reduktion der Eigenverantwortung der Länder entworfen. Statt durch Absprachen sollen die besten Lösungen für politische Probleme im Wettbewerb der Länder gefunden werden. Für den Wettbewerbsföderalismus spricht die größere Transparenz: Landesregierungen müssen sich stärker durch eigenständiges politisches Gestalten bewähren.
Daraus ergibt sich auch eine Stärkung der Länderebene im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips. Eine Aufgabenverlagerung auf die Bundesebene wäre nur die Ausnahme und nicht die Regel. Zudem könnte eine größere Entschei-dungsautonomie der Länder dazu beitragen, die Bürger wieder stärker in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Das Prinzip des Föderalismus setzt eine gewisse ‚Homogenität‘ der Mitglieder voraus. Ohne ein Mindestmaß an Gleichartigkeit kann sich keine Einheit bilden. Die andere Voraussetzung ist aber, dass diese Gleichartigkeit nicht zu weit geht, denn neben den gemeinsamen Interessen und Überzeugungen existieren auch Besonderheiten der einzelnen Glieder, die eine vollständige Verschmelzung zu einem Einheitsstaat ausschließen. Föderalismus kann man sich also als ein Kontinuum vorstellen, an dessen einem Ende eine vom Zentralstaat dominierte Ordnung steht. Am anderen stehen dagegen Einzelstaaten, die kaum noch als Gesamtheit in Erscheinung treten. Föderalismus ließe sich in dem Sinne als ausgleichende Größe zwischen den beiden Extremen verstehen.
Fazit: Föderalismus ist stets die Gradwanderung zwischen einer größeren umfassenden Einheit und der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Teilen dieser Einheit. In einer auf Dauer angelegten Verbindung selbständiger und eigenverantwortlicher Gemeinschaften gilt es, den eigenen autonomen Wirkungsbereich innerhalb dieser Gesamtordnung zu schützen, auf der anderen Seite aber dennoch in diesem Komplex von Denkweisen und Vorstellungen Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Föderalismus ist der Pfad, auf dem man diesen Balanceakt zu vollziehen sucht. Ein Prinzip der Mitte, das auf einer Gleichordnung von Bund und Gliedern beruht, auf ein Gleichgewicht gesellschaftlicher, kultureller, staatlicher und wirtschaftlicher Gemeinschaften zielt und eine Einheit der Vielfalt anstrebt.
Einige Stichpunkte zum Föderalismusbegriff
+ Leonhard Hruschka
”Wer Freiheit sagt, meint Föderalismus, oder er sagt gar nichts. Wer Republik sagt, meint Föderalismus, oder er sagt gar nichts. Wer Sozialismus sagt, meint Föderalismus, oder er sagt immer noch nichts!” (Proudhon)
Für Proudhon ist die Föderation der Zusammenschluß von souveränen Einheiten (Staaten). Die Souveränität verbleibt bei diesen unteren Einheiten. Die Zentralgewalt hat nur diejenigen Aufgaben, die zum Wohle der gesamten Föderation (und aller ihrer Teile) notwendig sind. Dabei müssen die jeweiligen Aufgaben konkret bestimmt werden. Ihr kommt keine Kompetenzkompetenz oder die Ausführung der Staatsgewalt zu. Sie soll lediglich die Entwicklung anregen. Unter föderativer Demokratie versteht Proudhon daher den Aufbau der Gesellschaft, der Wirtschaft und des Staates von unten nach oben. Auch wenn Proudhon diesen Ausdruck nicht ausdrücklich erwähnt, so läßt sich dies mit dem Begriff der “Subsidiarität” beschreiben, und zwar in einer streng ausgelegten Form. Die kleinste Einheit ist für ihn die Familie mit dem Familienoberhaupt. Soweit möglich, müssen alle Kompetenzen bei den jeweils unteren Einheiten, an der Basis, verbleiben: Gemeinden, Regionen etc.
Sozial-ökonomische Ungleichheit erzeugt Klassen und deren permanenten Kampf. Und die ständig gegebene Möglichkeit des „sozialen Krieges“ erfordert eine starke zentralistische Staatsgewalt. Die Zentralisierung von Staatsgewalt führt jedoch notwendig zur Einschränkung der Freiheit durch übermäßige Autorität. Die beständige Föderation ist daher nur möglich auf der Basis des ökonomischen Rechts und der sozialen Konstruktion der Gesellschaft.
Basis, Garantie und Sanktion der politischen Föderation und ihrer republikanisch-demokratischen Ordnung ist die auf dem wechselseitigen Prinzip des sozialen und ökonomischen Rechts begründete, föderativ strukturierte soziale Demokratie. Der soziale und politische Föderalismus ist der Weg, durch den im ökonomischen und politischen System die Idee des Rechts über jede Art von Gewalt, Willkür und autokratischer Herrschaft das Übergewicht erhält. Die Gesamtintention des politischen Denkens und Handelns Proudhons zielt, kurz gefaßt, auf die strukturellen und sozio-ökonomischen Bedingungen der Demokratie, auf einen von der Souveränität des Rechts bestimmten und das demokratische Prinzip der Volkssouveränität verwirklichenden sozial-republikanischen Föderalismus oder freiheitlich-föderalistischen Sozialismus als einer dritten Gesellschaftsform, jenseits von Kapitalismus und Kommunismus.
